Die EU-Datenschutzgrundverordnung kommt …. und ist natürlich in DataPrivacyControl integriert.
Im Gegenteil:
Wir verzichten gezielt auf den Aufwand, um BDSG-eigene Funktionien zu implementieren, sondern konzentrieren uns voll und ganz auf das, was man für die EU-DSGVO benötigt.
- So sind sowohl die neuen Nomenklaturen der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt.
- So findet natürlich auch das Standard-Datenschutzmodell, dass von den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz als Quasi-Standard für die EU-DSGVO in vielerlei Hinsicht (z.B. Datenschutzfolgenabschätzungen) empfohlen wird, entsprechende Berücksichtigung.
D.h. Sie investieren in die datenschutzrechtliche Zukunft und nicht in die Vergangenheit.